Glücksburger Liberale
FDP Glücksburg

Ehemaliges Hotel Intermar

Der Bebauungsplan Nr. 39 „Intermar“ wurde von der Stadtvertretung am 14.06.2016 beschlossen und ist seit dem 25.08.2016 in Kraft. Gem. Bebauungsplan ist das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung als Kurgebiet festgesetzt. Innerhalb des Sonstigen Sondergebietes ist grundsätzlich nur ein „Hotel einschließlich der für den Betrieb und Bewirtschaftung erforderlichen Nebenanlagen“ zulässig.

Verschiedene Eigentümer von Appartements, die diese seit Jahren als Dauerwohnungen - also entgegen den durch den B-Plan festgeschrieben Nutzungsmöglichkeiten und ohne die rechtlich notwendige Baugenehmigung - nutzen, haben ein Normenkontrollverfahren angestrebt mit dem Ziel, dass der B-Plan durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) als nicht rechtskonform eingestuft wird.

Sollte das OVG feststellen, dass dieser B-Plan nicht rechtskonform ist, müsste der B-Plan überarbeitet und neu beschlossen werden. 

 

INTERMAR – Hotel und Aufstellung des Bebauungsplans – kurze Chronologie

 

1. Mit Ablauf des 31. März 2010 hatte das Intermar-Hotel an der Flensburger Förde den Hotel-Betrieb eingestellt, seine Türen geschlossen und die Lichter gelöscht. Seitdem ging das ehemalige Traditions-Hotel einer ungewissen Zukunft entgegen.

 

Eine für die Stadt Glücksburg als Seebad und Tourismus-Ort mehr als unbefriedigende Situation, da sich die jetzt fehlenden Übernachtungskapazitäten gravierend negativ bemerkbar machten und finanziell auswirkten.

 

Durch einen einstimmigen Beschluss einer Veränderungssperre hatte die Stadtvertretung am 16. Juni 2012 die klare Aussage getroffen, dass dort ein Hotel bleiben oder wieder entstehen und sich keine Wohnnutzung entwickeln solle.

 

2. Die Stadtvertretung hat die Verlängerung der Veränderungssperre für ein Jahr in ihrer Sitzung am 17.06.2014 beschlossen.

 

3. März .2015 - Der zuständige Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die nächsten Schritte zur Erstellung eines Bebauungsplans eingeleitet werden mit der Zielsetzung, dass das Gebäude des ehem. INTERMAR - Hotel weiterhin für touristischen Zwecke genutzt wird.

 

4. Von der Stadtvertretung wurde in der Sitzung am 16.06.2015 die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans befindet sich in Bearbeitung.

 

5. Nach ausführlichen Vorberatungen im zuständigen Fachausschuss hat die Stadtvertretung am 14.06.2016 einstimmig nun den Bebauungsplan für das Hotel-Gebäude als Satzung beschlossen.