Glücksburger Liberale
FDP Glücksburg

 Baumschutzsatzung - in Glücksburg noch notwendig?

In der Stadt Glücksburg (Ostsee) ist eine „Baumschutzsatzung“ seit März 1998 in Kraft.

Geschützt sind gem. § 2 der Satzung

 a)    alle Einzelbäume im Innenbereich, die in dem Verzeichnis der schutzwürdigen Bäume ( Baumkataster) erfasst worden sind.

b)    Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Gehölze, sofern sie durch das Baumkataster erfasst worden sind

c)    Ersatzanpflanzungen nach § 8 der Satzung.

 Die schutzwürdigen Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Gehölze sind in einem Verzeichnis ( Baumkataster ) als geschützte Landschaftsbestandteile erfasst.

 Das Baumkataster ist gem. Satzung alle 10 Jahre durch fachkundige Personen zu aktualisieren, also auch jetzt im Jahr 2018, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

 Wir sind der Auffassung, dass diese Baumschutzsatzung aufgehoben werden sollte.

 In den Jahren seit Erlass der Baumschutzsatzung sind verschiedene neue Baugebiete hinzugekommen, die nicht von der Baumschutzsatzung erfasst werden, da sie nicht innerhalb des Baumschutzkatasters liegen.

 Allerdings wurden bei den neuen Baugebieten innerhalb von Bebauungsplänen Regelungen betreffend den Schutz von Teilen von Natur und Landschaft als Festsetzung in die Bebauungspläne aufgenommen. Diese Baugebiete in das Kataster mit aufzunehmen wird daher nicht als erforderlich angesehen führt jedoch dazu, dass in Glücksburg zweierlei unterschiedliche Rechtsgrundlagen für den Baumschutz vorhanden sind, was rechtlich als zumindest problematisch bewertet wird.

 Das Hoheitsgebiet der Stadt Glücksburg umfasst eine Gesamtfläche von 3.968 ha.

Davon sind rd. 2.004 ha Förde und somit

1.964 ha Landfläche, aufgeteilt wie folgt:

 -       577 ha Wald,

 -       697 ha landwirtschaftliche Nutzfläche,

 -       100 ha Binnengewässer,

 -       425 ha Wohn- und Verkehrsflächen, Sportplätze sowie Flächen des Fremdenverkehrs und

 -       165 ha sonstige Flächen.

 Fast 30 % der Landfläche Glücksburgs sind also von Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes bedeckt (rd. 11 % der schleswig-holsteinischen Landesfläche sind Wald) und steht unter gesetzlichem Schutz (Waldgesetz).

 Für das Gebiet der Stadt Glücksburg (Ostsee) besteht also ein umfangreicher Schutz der Bäume durch Bundes- und Landesgesetze (Naturschutzgesetze, Waldgesetz) wie auch durch die in den Bebauungsplänen getroffenen Festsetzungen, aber auch aufgrund des gewachsenen Verständnisses der Einwohnerinnen und Einwohner zum Schutz von Flora und Fauna.

 Deshalb sind wir - gem. unserem Grundsatz „staatliche Regelungen nur, wenn und soweit erforderlich“ - der Meinung, dass eine Baumschutzsatzung in Glücksburg nicht mehr erforderlich ist, die Satzung also aufgehoben werden sollte. Die notwendigen Ausgaben für eine Überarbeitung der Baumschutzsatzung bzw. des Baumschutzkatasters könnte sicherlich besser für andere Zwecke verwendet werden.

 Die anderen Parteien in der Stadtvertretung sehen das leider anders und trauen den Menschen in Glücksburg also nicht zu, insoweit eigenverantwortlich und ohne zusätzliche Regelungen „von oben“ zu handeln.

 

Anmerkung: Die Gemeinde Wees hat ihre Baumschutzsatzung bereits Ende 2014 aufgehoben.